FAQ zur Domiziladresse in der Schweiz

Fragen und Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Firmendomizil in Zürich.

FAQ

Fragen zur Adresse

Sie haben keine eigene Büroräumlichkeiten für Ihr Unternehmen

Sie arbeiten von zuhause, unterwegs oder in einem Coworking Space? Mit einer Domiziladresse in Zürich ist Ihr Unternehmen für Post aus der Schweiz und aus dem Ausland bestens erreichbar. Die an Ihr Unternehmen adressierte Post wird bei der Domiziladresse in Zürich zugestellt und mit unserem Domizilservice verlässlich an Sie weitergeleitet. Eine Domiziladresse schützt Ihre Privatsphäre. Sollte sich Ihr Firmensitz mit Ihrer Privatadresse decken, stellt eine Domiziladresse sicher, dass Sie nicht Ihre private Adresse veröffentlichen müssen. Zudem schafft eine Schweizer Domiziladresse an einer renommierten Lage in der Stadt Zürich Vertrauen.

Sie brauchen eine Zustelladresse in der Schweiz

In einem Verfahren vor Schweizer Behörden und Gerichten können Sie mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland verpflichtet werden, in der Schweiz ein Zustelldomizil zu bezeichnen. Diesfalls ist eine zuverlässige Weiterleitung von Postsendungen essenziell, um von allfälligen Fristen rechtzeitig Kenntnis zu erhalten.

Unsere Domiziladresse kann von Unternehmen (wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kollektivgesellschaften und Einzelunternehmen), Vereinen bzw. Verbände, Stiftungen und Privatpersonen genutzt werden.

Spätestens innerhalb von drei Arbeitstage nach Ihrer Bestellung bestätigen wir Ihre angefragten Dienstleistungen und senden Ihnen die Rechnung dafür zu. Nach Erhalt der Zahlung benötigen wir für die Abonnemente Standard und Premium drei bis sechs Arbeitstage, bis Ihr neues Firmendomizil auch bei der Post hinterlegt ist und Ihre Korrespondenz den Weg zu uns findet. Beim Abonnement Budget kann die Adresse sofort genutzt werden.

Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie, dass für die Annahme und Weiterleitung von Paketen eine zusätzliche Gebühr pro Sendung erhoben wird.

Die Buchstaben «c/o» stehen im Englischen für «care of» und werden verwendet, um anzugeben, dass eine Sendung einer Person an einem bestimmten Ort zugestellt werden soll, auch wenn diese Person nicht an dieser Adresse wohnt oder ein Unternehmen dort tatsächlich Büroräume gemietet hat. Es bedeutet «zu Händen von» oder «bei».

Wir vermieten keine Büros, Arbeitsplätze oder Sitzungszimmer.

Wir bieten keinen Telefon-Service an.

Ja, Sie können eine Domiziladresse für Ihre private Post verwenden. Es gibt verschiedene Gründe, eine Domiziladresse für private Zwecke zu verwenden: Sie halten sich längere Zeit im Ausland auf und benötigen eine Zustelladresse in der Schweiz oder Sie wohnen im Ausland und werden von einer Schweizer Behörde aufgefordert, ein Zustelldomizil in der Schweiz zu bezeichnen.

Ja, wir leiten Ihre Post auch ins Ausland weiter. Dementsprechend fallen höhere Porto-Kosten für den Versand ins Ausland an. Die Kosten können auf der Webseite der Schweizerischen Post abgerufen werden.

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Fragen zum Handelsregister

Ja, Sie können die Domiziladresse im Handelsregister eintragen lassen. Dazu benötigen Sie von uns eine sogenannte Domizilannahmeerklärung.

Ein Einzelunternehmen kann grundsätzlich formlos gegründet werden, was eine schnelle Geschäftsaufnahme ermöglicht. Es kann freiwillig ins Handelsregister eingetragen werden. Ein Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch, wenn das Unternehmen ein nach kaufmännischer Art geführtes Unternehmen ist und der Jahresumsatz CHF 100’000.00 übersteigt.

Gerne übernehmen wir für Sie die Eintragung ins Handelsregister.

Nein, im Handelsregister können keine Postfachadressen eingetragen werden.