FAQ zur Domiziladresse in der Schweiz

Fragen und Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Firmendomizil in Zürich.

FAQ – Fragen zur

Adresse im Allgemeinen

Sie haben keine eigene Büroräumlichkeiten für Ihr Unternehmen

Sie arbeiten von zuhause, unterwegs oder in einem Coworking Space? Mit einer Domiziladresse in Zürich ist Ihr Unternehmen für Post aus der Schweiz und aus dem Ausland bestens erreichbar. Die an Ihr Unternehmen adressierte Post wird bei der Domiziladresse in Zürich zugestellt und mit unserem Domizilservice verlässlich an Sie weitergeleitet. Eine Domiziladresse schützt Ihre Privatsphäre. Sollte sich Ihr Firmensitz mit Ihrer Privatadresse decken, stellt eine Domiziladresse sicher, dass Sie nicht Ihre private Adresse veröffentlichen müssen. Zudem schafft eine Schweizer Domiziladresse an einer renommierten Lage in der Stadt Zürich Vertrauen.

Sie brauchen eine Zustelladresse in der Schweiz

In einem Verfahren vor Schweizer Behörden und Gerichten können Sie mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland verpflichtet werden, in der Schweiz ein Zustelldomizil zu bezeichnen. Diesfalls ist eine zuverlässige Weiterleitung von Postsendungen essenziell, um von allfälligen Fristen rechtzeitig Kenntnis zu erhalten.

Unsere Domiziladresse kann von Unternehmen (wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kollektivgesellschaften und Einzelunternehmen), Vereinen bzw. Verbände, Stiftungen und Privatpersonen genutzt werden.

Ja, Sie können eine Domiziladresse für Ihre private Post verwenden. Es gibt verschiedene Gründe, eine Domiziladresse für private Zwecke zu verwenden: Sie halten sich längere Zeit im Ausland auf und benötigen eine Zustelladresse in der Schweiz oder Sie wohnen im Ausland und werden von einer Schweizer Behörde aufgefordert, ein Zustelldomizil in der Schweiz zu bezeichnen.

Die Buchstaben «c/o» stehen im Englischen für «care of» und werden verwendet, um anzugeben, dass eine Sendung einer Person an einem bestimmten Ort zugestellt werden soll, auch wenn diese Person nicht an dieser Adresse wohnt oder ein Unternehmen dort tatsächlich Büroräume gemietet hat. Es bedeutet «zu Händen von» oder «bei».

Eine Domizilannahmeerklärung ist ein Dokument, mit dem die Domizilgeberin (hier Domiziladresse Zürich) gegenüber dem Handelsregisteramt bestätigt, der Domizilnehmerin das Domizil zu gewähren. Die Domizilannahmeerklärung ist dem Handelsregisteramt einzureichen, damit das Domizil bzw. die im Handelsregister eingetragene Adresse geändert werden kann.

Die Domizilannahmeerklärung wird Ihnen bei der Buchung einer Unternehmensadresse kostenlos per Post zugestellt.

Nein, Ihre Firma wird bei uns nicht angeschrieben. Die Tatsache, dass Sie bei uns eine Geschäftsadresse haben, wird elektronisch bei der Post hinterlegt (Unteradresse), so dass Ihre Post bei uns empfangen werden kann.

Ja, Ihre Post kann bei uns empfangen und an Sie weitergeleitet werden, auch wenn im Handelsregister eine andere Adresse eingetragen ist.

Massgebend für die Steuerpflicht eines Unternehmens in der Schweiz ist nicht der im Handelsregister eingetragene Sitz bzw. das Firmendomizil, sondern der Ort der tatsächlichen Verwaltung. Im Grundsatz gilt somit: Das Unternehmen wird dort besteuert, wo es seinen wirtschaftlichen und tatsächlichen Mittelpunkt hat.

FAQ – Fragen zum/zur

Empfang / Weiterleitung der Post

Ja, der Empfang von Paketen an der Firmenadresse ist möglich. Bitte beachten Sie, dass für die Annahme und Weiterleitung von Paketen eine zusätzliche Gebühr pro Sendung erhoben wird. Zudem verfügen wir über keine Infrastruktur für den Empfang von mehreren oder grösseren Paketen. Pakete mit einem Gewicht von mehr als 5 kg können nicht angenommen werden oder müssen in unserem Büro abgeholt werden.

Ja, wir leiten Ihre Post auch ins Ausland weiter. Für den Versand ins Ausland fallen entsprechend höhere Portokosten an. Die Kosten können auf der Webseite der Schweizerischen Post werden.

Das Angebot der Domiziladresse Zürich wird von der Anwaltskanzlei Spühler Rechtsanwälte AG betrieben. Anwaltskanzleien müssen eine sehr gut organisierte und sorgfältige Postbearbeitung gewährleisten. Davon profitieren die Domizilnehmer beim Abschluss eines Abonnements.

FAQ – Fragen zum

Bestellvorgang

Sie können das Bestellformular auf dieser Webseite ausfüllen.

  1. Sie füllen das Bestellformular aus.
  2. Sie erhalten eine automatische Kopie Ihrer Bestellung an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse.
  3. Wir prüfen Ihre Angaben und senden Ihnen nach erfolgreicher Prüfung die Rechnung per E-Mail zur Zahlung zu (spätestens innerhalb von zwei Arbeitstage).
  4. Nach Eingang der Zahlung schalten wir die Domiziladresse zum gewünschten Datum frei. Falls Sie weitere Zusatzleistungen gebucht haben, erhalten Sie von uns Informationen über die nächsten Schritte.
  5. Nach Eingang der Zahlung schalten wir die Domiziladresse zum gewünschten Datum frei.

Spätestens zwei Arbeitstage nach Ihrer Bestellung bestätigen wir Ihnen die gewünschten Leistungen und senden Ihnen die Rechnung zu. Nach Zahlungseingang benötigen wir für die Abonnemente Standard und Premium drei bis sechs Arbeitstage, bis Ihre neue Firmenadresse auch bei der Post hinterlegt ist und Ihre Korrespondenz den Weg zu uns findet. Beim Budget-Abonnement kann die Adresse sofort nach Zahlungseingang genutzt werden.

Wenn Sie dringend ein Firmendomizil benötigen, können Sie dies bei der Bestellung vermerken. Wir werden dann versuchen, die Bearbeitung zu beschleunigen. Die Einrichtung der Domiziladresse und der Versand der Domizilannahmeerklärung setzen die Zahlung der Domizilgebühr voraus. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie den Rechnungsbetrag je nach gewähltem Abonnement bereits auf folgendes Konto überweisen.

  • Budget: CHF 1’024.80 (inkl. MWST)
  • Standard: CHF 1’284.25 (inkl. MWST)
  • Premium: CHF 1’932.85 (inkl. MWST)

Konto lautend auf: Spühler Rechtsanwälte AG, 8002 Zürich
Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich
SWIFT-Adresse (BIC): ZKBKCHZZ80A
Bankclearing: 700
IBAN: CH85 0070 0114 8079 5889 3

Bitte geben Sie bei der Zahlung an, dass es sich um eine Domiziladresse handelt und für welche Firma/Person die Zahlung erfolgt.

Ihre Personendaten werden für die Erbringung der Dienstleistung an Dritte weitergegeben. Ihre Daten werden weder verkauft noch zu Werbezwecken verwendet.

Um den Empfang mit der Domiziladresse einzurichten, muss der Schweizerischen Post Ihr Name bzw. Ihre Firma mitgeteilt werden. Im Rahmen von Firmengründungen und anderen Handelsregistergeschäften müssen die entsprechenden Daten Hoop (Online-Plattform), der Notarin, einer Bank (Kapitaleinzahlungskonto) und dem Handelsregister mitgeteilt werden.

Ja, Sie können sich bereits für ein Firmendomizil anmelden, auch wenn Ihre Firma noch nicht gegründet ist. Für die Gründung benötigen Sie von uns eine Domizilannahmeerklärung.

Gerne übernehmen wir für Sie die Unternehmensgründung.

FAQ – Fragen zum

Abonnement

Eine Übersicht über die Abonnementen und die entsprechende Preise finden Sie hier auf unserer Webseite.

Eine Übersicht über die Abonnemente und die entsprechenden Preise finden Sie hier auf unserer Webseite.

Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr und verlängert sich ohne Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr. Eine Buchung nur für einzelne Monate ist nicht möglich.

Die Kündigung des Abonnements muss mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer einjährigen Abonnementsperiode erfolgen. Das bedeutet, dass die Kündigung mindestens einen Monat vor Ablauf der Abonnementsperiode bei uns eingegangen sein muss. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von einer zeichnungsberechtigten Person unterzeichnet sein.

Spühler Rechtsanwälte AG
General-Wille-Strasse 19
CH-8002 Zürich

FAQ – Fragen zur

Rechnungsstellung

Die Domizilgebühr ist für ein Jahr im Voraus zu entrichten. Eine monatliche Abrechnung ist nicht möglich.

Sie erhalten per E-Mail eine Rechnung, die vor der Aktivierung der Adresse oder der Verlängerung des Abonnements zu begleichen ist.

Die Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Wir akzeptieren ausschliesslich Banküberweisungen.

Es fallen für Porto, den Empfang von Paketen, die Entgegennahmen von Zahlungsbefehlen und für weitere gebuchte Zusatzdienstleistungen weitere Kosten an. Die Preise sind den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen.

FAQ – Fragen zum

Handelsregister

Ja, Sie können die Domiziladresse im Handelsregister eintragen lassen. Dazu benötigen Sie von uns eine sogenannte Domizilannahmeerklärung.

Ein Einzelunternehmen kann grundsätzlich formlos gegründet werden, was eine rasche Geschäftsaufnahme ermöglicht. Der Eintrag ins Handelsregister ist freiwillig. Ein Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch, wenn es sich um ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe handelt und der Jahresumsatz CHF 100’000.00 übersteigt.

Gerne übernehmen wir für Sie den Handelsregistereintrag.

Nein, im Handelsregister können keine Postfachadressen eingetragen werden.

FAQ – Fragen zu

Zusatzleistungen

Wir vermieten keine Büros, Arbeitsplätze oder Sitzungszimmer.

Wir bieten keinen Telefon-Service an.

Wir bieten Rechtsberatung und Rechtsvertretung an. Informationen über unsere juristischen Dienstleistungen finden Sie auf www.spuehler.legal.